Beschlüsse der Mitgliederversammlung 7. März 2008
Die Mitgliederversammlung hat beschlossen:
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Die ATSV-Stiftung soll errichtet werden.
Hiermit wird der Vorstand ermächtigt, im Rahmen der
Bürger-Stiftung Ostholstein die ATSV-Stiftung zu errichten.
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Der Vorstand ist beauftragt, mittels Dritter
das benötigte Kapital von mindestens € 1.000,00 für die
Erstzustiftung zur Gründung zu beschaffen.
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Die Mitglieder werden monatlich einen
Zustiftungsbetrag in Höhe von 4,5 Prozent der Beitragsart nach
Beitragssatzung zahlen.
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Der Zustiftungsbetrag wird im Rahmen des
Lastschriftverfahrens, geregelt in der Beitragsordnung,
eingezogen. Der Zustiftungsbetrag wird gesondert ausgewiesen.
Er stellt keinen Beitrag dar.
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Der erste Zustiftungsbetrag wird erstmals im
nachfolgenden Quartal nach der Errichtung der ATSV-Stiftung
fällig.
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Eine Stiftungsordnung soll die
Rahmenbedingungen beschreiben. Den Wortlaut der
Stiftungsordnung lesen Sie bitte unter der Rubrik Verein auf
www.atsv-stockelsdorf.de
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Die Satzung ist aufgrund der Einführung der
Stiftungsordung zu ändern.
Unter „§ 2 Vereinszweck“ unserer Satzung ist folgender Passus
aufzunehmen:
Um die Zwecke des ATSV Stockelsdorf nachhaltig zu unterstützen
und zu fördern, kann der Verein in einer bestehenden
gemeinnützigen und rechtsfähigen Stiftung einen Stiftungsfonds
("Stiftung in der Stiftung") errichten und durch Zustiftungen
das Vermögen des Stiftungsfonds erhöhen.
In der Satzung bzw. dem Statut für diesen Stiftungsfonds muss
der ATSV Stockelsdorf als alleiniger Mittelempfänger zur
Umsetzung der Satzungszwecke bzw. bestimmter damit
einhergehender und abgegrenzter Aufgaben benannt werden/sein.
Weiteres wird in der Stiftungsordnung geregelt.
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Die Einführung einer Ehrenordnung für den ATSV
Stockelsdorf und daraus abgeleitet die Änderungen der Satzung
und die Änderung der Beitragssatzung.
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Änderungen aufgrund der Annahme der
Ehrenordnung
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Satzung
Mit der Einführung einer Ehrenordnung muss die Satzung des
ATSV Stockelsdorf wie folgt geändert werden
Zu § 4 Arten der Mitgliedschaft
Es wird beantragt, folgenden Absatz zu streichen:
„Ehrenmitglieder sind Mitglieder, die auf Vorschlag, durch
einfachen Beschluss der Mitgliederversammlung, als solche
benannt sind, da sie sich besondere Verdienste um den Verein
oder um die Förderung des Sports ganz allgemein erworben
haben oder dem Verein ohne Unterbrechung mindestens 50 Jahre
angehören.“
Der Absatz wird durch folgenden Satz ersetzt:
„Ehrenmitglieder sind alle Mitglieder, die in den Punkten
2.4 und 2.5 der Ehrenordnung erfasst sind.“
sowie durch die Hinzufügung eines neuen Spiegelstrichs
„- Geehrte Mitglieder
Der ATSV Stockelsdorf ehrt seine Mitglieder nach der
Ehrenordnung“
Zu § 18 Aufgaben des Vereinsrates
Es wird beantragt den Paragraphen abzuändern in:
Alter Text:
Zu den Aufgaben des Vereinsrates gehört
a) die Schlichtung persönlicher Streitigkeiten innerhalb des
Vereins;
b) die Entscheidung über die Berufung eines aus dem Verein
Ausgeschlossenen
gemäß §6;
c) das Recht, die Einberufung einer außerordentlichen
Mitgliederversammlung zu verlangen.
Die Entscheidung des Vereinsrates ist endgültig.
Neuer Text:
Zu den Aufgaben des Vereinsrates gehört
d) die Schlichtung persönlicher Streitigkeiten
e) die Entscheidung über die Berufung eines aus dem Verein
Ausgeschlossenen
gemäß §6;
f) das Recht, die Einberufung einer außerordentlichen
Mitgliederversammlung zu verlangen.
g) Ehrungen nach § 4 der Ehrenordnung
Die Entscheidung des Vereinsrates ist endgültig.
Zu § 19 Die Mitgliederversammlung
Es wird beantragt, den Punkt wie folgt zu ändern:
Alter Text: g) Ernennung von Ehrenmitgliedern.
Neuer Text: g) streichen, da in der Ehrenordnung geregelt.
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Beitragssatzung
Es wird beantragt, die Beitragssatzung im Punkt III.3 wie
folgt zu ändern:
Alter Text:
Beitragsbefreiungen oder -teilbefreiungen sind
ausgeschlossen.
Neuer Text:
Beitragsbefreiungen oder -teilbefreiungen sind
ausgeschlossen.
Ausgenommen hiervon sind die Beitragsbefreiungen der
Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitglieder.
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In die Satzung vor Paragraph 1 wird eine
Präambel mit folgendem Wortlaut aufgenommen:
Die Regelungen der Satzung und Ordnungen beziehen sich
gleichermaßen auf Frauen und Männer. Unabhängig vom Geschlecht
der in der Satzung und den Ordnungen angesprochenen Personen
wird in den nachfolgenden Paragrafen nur die männliche
Bezeichnung verwendet. Jede Person hat jedoch entgegen der
Formulierung dieser Satzung Anspruch auf eine Anrede, die
ihrem Geschlecht entspricht.
Der Verein fördert die Chancengleichheit von Frauen und
Männern. Das bedeutet, bei allen Planungs, Entscheidungs und
Umsetzungsprozessen, die jeweils spezifische Situation von
Frauen und Männern ausdrücklich mitzubetrachten.
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Die Beitragssatzung in Beitragsordnung
umbenannt.
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In die Satzung vor Paragraph 1 wird eine
Präambel mit folgendem Wortlaut aufgenommen:
Der Verein hat sich für die Verbesserung von Verfahrensweisen
und ihre einheitlichen Anwendungen weitere Ordnungen gegeben.
Die Regelungsgrundlagen für den Verein bestehen somit aus
• Satzung
• Beitragsordnung
• Stiftungsordnung
• Ehrenordnung
• Geschäftsordnung
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Sportkamerad Armin Albrecht wird in
Würdigung und Anerkennung seiner besonderen Verdienste für den
ATSV Stockelsdorf zum Ehrenvorsitzenden ernannt.
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