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ATSV Stockelsdorf von 1894 e.V.,
ein Verein mit Tradition und Perspektive.

Zustiftungen

Zustiftungen sind jede Art von Mittel, die das Stiftungskapital erhöhen und somit zu höheren Erträgen der Stiftung führen. Sie werden vom Staat steuerlich gefördert und begünstigt.

Zustiftungen können von Bürgern und Unternehmen getätigt werden.

Die Mitglieder des ATSV Stockelsdorf erbringen nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom 7. März 2008 vierteljährlich einen zusätzlichen Betrag von 4,5 Prozent des Mitgliedsbeitrags als Zustiftung auf.

Zustiftungen sollen vorrangig in Barwerten erfolgen. Einen Mindestwert für solche Zustiftungen gibt es nicht.

Die Stiftung kann Zustiftungen auch in Sachwerten entgegennehmen. Diese bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Stiftungsvorstandes der Bürger-Stiftung Ostholstein, die entsprechende Entscheidung wird im Vorfeld mit dem Beirat der Stiftung abgestimmt.

Zugestiftete Sachwerte können unter Berücksichtigung des jeweiligen Grundgeschäftes vom Stiftungsvorstand - und in Abstimmung mit dem Beirat der Stiftung - zum Zwecke der Vermögensumschichtung jederzeit veräußert werden.

Hinweis für Mitglieder: Der Zustiftungsbetrag wird im Rahmen des Lastschriftverfahrens, geregelt in der Beitragsordnung, eingezogen. Der Zustiftungsbetrag wird gesondert ausgewiesen. Er stellt keinen Beitrag dar.