ATSV Stockelsdorf von 1894 e.V.,
ein Verein mit Tradition und Perspektive.
Zustiftungen
Zustiftungen sind jede Art von
Mittel, die das Stiftungskapital erhöhen und somit zu höheren
Erträgen der Stiftung führen. Sie werden vom Staat steuerlich
gefördert und begünstigt.
Zustiftungen können von Bürgern und Unternehmen getätigt werden.
Die Mitglieder des ATSV
Stockelsdorf erbringen nach Beschluss der Mitgliederversammlung
vom 7. März 2008 vierteljährlich einen zusätzlichen Betrag von
4,5 Prozent des Mitgliedsbeitrags als Zustiftung auf.
Zustiftungen sollen vorrangig in Barwerten erfolgen. Einen
Mindestwert für solche Zustiftungen gibt es nicht.
Die Stiftung kann Zustiftungen auch in Sachwerten
entgegennehmen. Diese bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des
Stiftungsvorstandes der Bürger-Stiftung Ostholstein, die
entsprechende Entscheidung wird im Vorfeld mit dem Beirat der
Stiftung abgestimmt. Zugestiftete
Sachwerte können unter Berücksichtigung des jeweiligen
Grundgeschäftes vom Stiftungsvorstand - und in Abstimmung mit
dem Beirat der Stiftung - zum Zwecke der Vermögensumschichtung
jederzeit veräußert werden. Hinweis
für Mitglieder: Der Zustiftungsbetrag wird im Rahmen des
Lastschriftverfahrens, geregelt in der Beitragsordnung,
eingezogen. Der Zustiftungsbetrag wird gesondert ausgewiesen. Er
stellt keinen Beitrag dar. |