Rehasport beim ATSV
Gesundheit ist unser wertvollstes Gut – und Bewegung einer der besten Wege, sie zu erhalten oder wiederzuerlangen. In unserem Verein findest du ein vielseitiges Angebot an Reha- und Präventionssportgruppen.
Rehabilitationssport – kurz Rehasport – ist ein vom Arzt verordnetes, gezieltes Bewegungstraining in der Gruppe. Ziel ist es, Menschen nach einer Erkrankung oder mit chronischen Beschwerden dabei zu unterstützen, ihre körperliche Leistungsfähigkeit zu verbessern, Schmerzen zu lindern und wieder mehr Sicherheit im Alltag zu gewinnen.
Rehasport ist gesetzlich verankert (§ 64 SGB IX) und wird von den Krankenkassen in der Regel vollständig übernommen. Die Teilnahme erfordert keine Vereinsmitgliedschaft.
Unser qualifiziertes und erfahrenes Team begleitet Sie einfühlsam und motivierend in den Bereichen:
- Herzsport & Herzinsuffizienz – für mehr Ausdauer, Belastbarkeit und Lebensqualität
- Lungensport – zur Stärkung der Atemmuskulatur und Verbesserung der Atemtechnik
- Gefäßsport – zur Förderung der Durchblutung und Beweglichkeit
- Orthopädie – für starke Gelenke, gesunde Muskeln und eine verbesserte Körperhaltung
Wir legen großen Wert auf eine angenehme, familiäre Atmosphäre, in der du dich wohlfühlst und ohne Druck in deinem eigenen Tempo trainieren kannst. Der Austausch mit Gleichgesinnten, die gegenseitige Unterstützung und die Freude an der Bewegung stehen bei uns im Mittelpunkt.
Gemeinsam aktiv – für ein gesundes Leben.
Schau gerne bei uns vorbei, lerne unser Team kennen und spüre, wie gut gezielte Bewegung tun kann.
Ansprechpartner für den Reha-Sport

Fragen und Antworten zum Reha-Sport
Neugierig auf unser Rehasport-Angebot?
Hier haben wir dir die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. Und wenn doch noch eine Frage offen bleibt – melde dich einfach direkt bei unserem Rehasport-Ansprechpartner oder in unserer Geschäftsstelle.
Neue Teilnehmer legen bei der Anmeldung zum Rehasport eine ärztliche Verordnung vor. Die Verordnung auf dem sogenannten Formular 56 ist der medizinische Nachweis, dass ein Patient Rehasport benötigt. Mit Zustimmung der Krankenkasse auf diesem Formular bestätigt diese die Übernahme der Kosten. Für den Patienten ist die Teilnahme dann kostenfrei.
Ehemalige Teilnehmer am ATSV Rehasport können durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verein bekunden, dass sie Vereinsmitglied werden und in ihrer gewohnten Gruppe weiterhin freiwillig am Rehasport teilnehmen möchten. Diese Erklärung kann ausschließlich schriftlich auf der ATSV Geschäftsstelle abgegeben werden. Hier wird der neue Status des Patienten registriert und ggf. eine Eintrittserklärung in den ATSV erstellt (Regelmitgliedschaft für mindestens 1 Jahr).
Freiwillige Teilnehmer am Rehasport zahlen einen Spartenbeitrag, der anstelle der Kassenleistungen tritt und bestätigen mit ihrer Anmeldung die Akzeptanz der in diesem Text genannten Bedingungen.
Die maximale Zahl von Anwesenden im Rehasport beträgt *)
- für Herzinsuffizienz max. 12 Anwesende,
- für Orthopädie, Lungensport und Gefäßsport max. 15 Anwesende,
- für Herzsport max. 20 Anwesende.
Jeder anwesende Teilnehmer einer Reha-Stunde wird auf die maximal erlaubte Tln-Zahl *) angerechnet und hat daher seine individuelle Teilnahme mit Datum und Unterschrift auf seiner persönlichen Unterschriftenliste zu bestätigen.
*) gem. BAR Rahmenvereinbarung vom Januar 2022
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Sparte
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Reha-Spartenbeitrag für freiwillige Ehemalige €/ Monat |
Gebühr für Begleitperson €/Std. |
| Herzsport | 22,- | 10,- |
| Herzinsuffizienz | 22,- | 10,- |
| Lungensport | 13,- | 5,- |
| Orthopädie | 13,- | 5,- |
| Mitgliedschaft erforderlich? | ja | nein |
Begleitpersonen von Reha-Teilnehmern können gegen Bezahlung/Privatrechnung am Rehasport teilnehmen, solange die maximal zulässige Zahl von Anwesenden nicht überschritten wird.
Begleitpersonen haben kein Recht auf Teilnahme, sondern nur, wenn freie Plätze vorhanden sind. Gezahlt wird - gegen Privatrechnung - nur für die tatsächlich in Anspruch genommene Leistung (daher der Teilnahme-Nachweis per Unterschriftenliste).
Die Beendigung des freiwilligen Rehasports ist zum Ende jedes Monats möglich. Sie erfolgt durch persönliche oder schriftliche Kündigung (z.B. per Brief oder e-mail) des Teilnehmers an die Geschäftsstelle des ATSV Stockelsdorf.
Mit der Beendigung des freiwilligen Rehasports endet nicht die Mitgliedschaft im ATSV. Dies erfordert eine satzungsgemäße Kündigung (Kündigungsfrist 4 Wochen zum Quartalsende).
Die Teilnahme am Rehasport ist bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung für den Patienten kostenlos (gesetzlicher Anspruch). Privat krankenversicherte Teilnehmer erhalten 2x p.a. eine Rechnung mit den im folgenden angegebenen "ATSV Stundensätzen für privat Versicherte". Diese sind privat zu begleichen und können bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden.
Die Beiträge für privat versicherte Reha-Teilnehmer darf der Verein nach eigenem Ermessen festlegen. Die GOÄ macht uns diesbezüglich keine Vorgaben. Grundregel: seit 01.04.2025 orientieren wir uns an den Kassensätzen der gesetzlichen Krankenkassen mit einem Zuschlag von ca. 20% für privat Versicherte.
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Sparte
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Stundensätze der gesetzlichen Krankenversicherungen 1) €/ Reha-Einheit |
ATSV Stundensätze für €/ Reha-Einheit |
Gebühr für Begleitperson 2) €/ Reha-Einheit |
|---|---|---|---|
| Herzsport | 9 - 11 | 12,- | 10,- |
| Herzinsuffizienz | 16 - 20 | 21,- | 10,- |
| Lungensport | 6 - 7 | 8,- | 5,- |
| Orthopädie | 6 - 7 | 8,- | 5,- |
| Gefäßsport | 6 - 7 | 8,- | 5,- |
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Mitgliedschaft im ATSV erforderlich? |
nein | nein | nein |
1) Stand: 2025
2) Eine Begleitperson darf am Rehasport teilnehmen, solange die max. zulässige Teilnehmerzahl nicht überschritten wird.

