Rehasport beim ATSV
Rehabilitationssport – kurz Rehasport – ist ein vom Arzt verordnetes, gezieltes Bewegungstraining in der Gruppe. Ziel ist es, Menschen nach einer Erkrankung oder mit chronischen Beschwerden dabei zu unterstützen, ihre körperliche Leistungsfähigkeit zu verbessern, Schmerzen zu lindern und wieder mehr Sicherheit im Alltag zu gewinnen.
Rehasport ist gesetzlich verankert (§ 64 SGB IX). Die Kosten werden in der Regel von den Krankenkassen vollständig übernommen. Die Teilnahme erfordert keine Vereinsmitgliedschaft.
Unser qualifiziertes und erfahrenes Team begleitet Sie einfühlsam und motivierend in den Bereichen:
- Herzsport & Herzinsuffizienz – für mehr Ausdauer, Belastbarkeit und Lebensqualität
- Lungensport – zur Stärkung der Atemmuskulatur und Verbesserung der Atemtechnik
- Gefäßsport – zur Förderung der Durchblutung und Beweglichkeit
- Orthopädie – für starke Gelenke, gesunde Muskeln und eine verbesserte Körperhaltung
Wir legen großen Wert auf eine angenehme, familiäre Atmosphäre, in der du dich wohlfühlst und ohne Druck in deinem eigenen Tempo trainieren kannst. Der Austausch mit Gleichgesinnten, die gegenseitige Unterstützung und die Freude an der Bewegung stehen bei uns im Mittelpunkt.
Gemeinsam aktiv – für ein gesundes Leben.
Schau gerne bei uns vorbei, lerne unser Team kennen und spüre, wie gut gezielte Bewegung tun kann.
Ansprechpartner für den Reha-Sport

Fragen und Antworten zum Reha-Sport
Neugierig auf unser Rehasport-Angebot?
Hier haben wir dir die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. Und wenn doch noch eine Frage offen bleibt – melde dich einfach direkt bei unserem Rehasport-Ansprechpartner oder in unserer Geschäftsstelle.
Die erstmalige Teilnahme am ATSV Rehasport setzt voraus, dass vom Haus- oder Facharzt des Patienten eine ärztliche Verordnung (VO) auf dem sogenannten "Formular 56" ausgestellt wurde. Für diese VO muss von der Krankenkasse des Patienten die Kostenübernahme bestätigt werden oder der Patient bestätigt gegenüber dem ATSV, privat zu zahlen. Weitere Teilnahmen (z.B. nach Ablauf oder Verbrauch der Verordnung) sind möglich, wenn eine von der Krankenkasse des Patienten bestätigte Folge-Verordnung vorgelegt wird.
Die Teilnahme am Rehasport ist möglich, sobald in der gewünschten Rehagruppe (siehe Trainingszeiten) ein Platz frei ist/wird. Auskunft darüber erteilt der Abteilungsleiter FGS, der auch für jede Gruppe eine Warteliste führt. Eine telefonische Anmeldung ist notwendig, um die jeweilige Situation zu klären.
Telefonische Anmeldung: Festnetz 04504 / 60 93 67 (AB) oder mobil 0151 5480 1080.
Bitte bringen Sie für sich bequeme (Sport-)Kleidung und saubere Hallenschuhe mit und erscheinen Sie spätestens 5-10 Min. vor Beginn Ihrer Rehastunde am Ort des Geschehens. Bitte achten Sie auf die Gültigkeit Ihrer Verordnung (VO) hinsichtlich noch vorhandener RestEinheiten und des Enddatums. Diese Informationen finden Sie auf Ihrer Teilnahmebestätigung (die Unterschriftenliste). Sobald das Endatum überschritten wurde, ist Ihre VO abgelaufen und die Teilnahmeberechtigung am Rehasport aufgehoben.
Sollten Sie eine Folgeverordnung von Ihrem Arzt bekommen oder beantragt haben, muss diese mindestens eine Woche vor Ablauf Ihrer aktuellen Verordnung auf der Geschäftsstelle des ATSV vorliegen. Wir behalten uns vor, Teilnehmern ohne gültige Verordnung in Anspruch genommene Rehastunden privat in Rechnung zu stellen.
Ehemalige Teilnehmer am ATSV Rehasport können durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verein bekunden, dass sie Vereinsmitglied werden und in ihrer gewohnten Gruppe weiterhin freiwillig am Rehasport teilnehmen möchten. Diese Erklärung kann ausschließlich schriftlich auf der ATSV Geschäftsstelle abgegeben werden. Hier wird der neue Status des Patienten registriert und ggf. eine Eintrittserklärung in den ATSV erstellt (Regelmitgliedschaft für mindestens 1 Jahr).
Eine erstmalige Teilnahme am Rehasport ohne ärztliche Verordnung (VO) aufgrund einer freiwilligen Teilnahmeerklärung ist ausgeschlossen.
Ehemalige Teilnehmer am ATSV Rehasport, die von ihrem Arzt keine VO oder keine Kostenübernahmebestätigung ihrer Krankenkasse mehr bekommen, können als ATSV Mitglied und gegen Zahlung eines monatlichen Spartenbeitrages freiwillig in ihrer gewohnten Gruppe am Rehasport teilnehmen. Der Spartenbeitrag gleicht die fehlenden Kassenleistungen teilweise aus.
Die Erklärung dazu kann ausschließlich schriftlich auf der ATSV Geschäftsstelle abgegeben werden. Hier wird der neue Status des Patienten registriert und ggf. eine Eintrittserklärung in den ATSV erstellt (Regelmitgliedschaft für mindestens 1 Jahr).
Die maximale Zahl von Anwesenden im Rehasport beträgt *)
- für Herzinsuffizienz max. 12 Anwesende,
- für Orthopädie, Lungensport und Gefäßsport max. 15 Anwesende,
- für Herzsport max. 20 Anwesende.
Jeder anwesende Teilnehmer einer Reha-Stunde wird auf die maximal erlaubte Tln-Zahl *) angerechnet und hat daher seine individuelle Teilnahme mit Datum und Unterschrift auf seiner persönlichen Unterschriftenliste zu bestätigen.
*) gem. BAR Rahmenvereinbarung vom Januar 2022
|
Sparte
|
Reha-Spartenbeitrag für freiwillige Ehemalige €/ Monat |
Gebühr für Begleitperson €/Std. |
| Herzsport | 22,- | 10,- |
| Herzinsuffizienz | 22,- | 10,- |
| Lungensport | 13,- | 5,- |
| Orthopädie | 13,- | 5,- |
| Mitgliedschaft erforderlich? | ja | nein |
Die Beendigung des freiwilligen Rehasports ist zum Ende jedes Monats möglich. Sie erfolgt durch persönliche oder schriftliche Kündigung (z.B. per Brief oder e-mail) des Teilnehmers an die Geschäftsstelle des ATSV Stockelsdorf.
Mit der Beendigung des freiwilligen Rehasports endet nicht die Mitgliedschaft im ATSV. Dies erfordert eine satzungsgemäße Kündigung (Kündigungsfrist 4 Wochen zum Quartalsende).
Die Teilnahme am Rehasport ist bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung für den Patienten kostenlos (gesetzlicher Anspruch).
Privat krankenversicherte Teilnehmer erhalten 2x p.a. eine Rechnung mit den im folgenden angegebenen "ATSV Stundensätzen für privat Versicherte". Diese sind privat zu begleichen und können bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden.
Die Beiträge für privat versicherte Reha-Teilnehmer darf der Verein nach eigenem Ermessen festlegen. Die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) macht uns diesbezüglich keine Vorgaben. Grundregel: seit 2025 orientieren wir uns an den Kassensätzen der gesetzlichen Krankenkassen mit einem Zuschlag von ca. 20% für privat Versicherte.
|
Sparte
|
Stundensätze der gesetzlichen Krankenversicherungen 1) €/ Reha-Einheit |
ATSV Stundensätze für €/ Reha-Einheit |
Gebühr für Begleitperson 2) €/ Reha-Einheit |
|---|---|---|---|
| Herzsport | 9 - 11 | 12,- | 10,- |
| Herzinsuffizienz | 16 - 20 | 21,- | 10,- |
| Lungensport | 6 - 7 | 8,- | 5,- |
| Orthopädie | 6 - 7 | 8,- | 5,- |
| Gefäßsport | 6 - 7 | 8,- | 5,- |
|
Mitgliedschaft im ATSV erforderlich? |
nein | nein | nein |
1) Stand: 2025, 2026
2) Eine Begleitperson darf am Rehasport teilnehmen, solange die max. zulässige Teilnehmerzahl nicht überschritten wird.
Ja.
Begleitpersonen von Reha-Teilnehmern haben im Gegensatz zu gemeldeten Reha Teilnehmern kein Recht auf Teilnahme. Sie können gegen Bezahlung am Rehasport teilnehmen, solange die maximal zulässige Zahl von Anwesenden nicht überschritten wird. Dies entscheidet der/die jeweils anwesende Übungsleiter/in. Gezahlt wird - gegen Privatrechnung - nur für die tatsächlich in Anspruch genommene Leistung. Der Teilnahme-Nachweis erfolgt per Unterschriftenliste.

